Datenschutz für Lehrkräfte und Schulen
Was Sie von Ihrer Klasse sehen und wer wofür verantwortlich ist.
Häufige Fragen
Welche Daten verarbeitet Junik über Lehrkräfte?
Junik verarbeitet insbesondere:
- Name, schulische E-Mail-Adresse, Schule und Funktion;
- Login-, Rollen- und Berechtigungsdaten;
- Kommunikationsdaten innerhalb der Plattform;
- Nutzungs-, Zeit- und Protokolldaten;
- gegebenenfalls Inhalte, die Lehrkräfte in der Plattform bereitstellen, etwa Aufgaben oder Kommentare.
Welche Daten von Schüler:innen können Lehrkräfte sehen?
Wenn eine Schule in das Projekt eingebunden ist, können bestimmte Lehrkräfte auf die für Unterricht und Berufsorientierung erforderlichen Informationen zugreifen. Der Zugriff soll auf das jeweils Notwendige beschränkt sein.
Ist die Schule immer gemeinsam mit Junik verantwortlich?
Nein. Die datenschutzrechtliche Rolle hängt vom konkreten Einsatzmodell ab. Die Schule kann für eigene Verarbeitungsvorgänge selbst verantwortlich sein. Bei einer gemeinsamen Entscheidung über Zweck und Mittel bestimmter Verarbeitungsvorgänge kann eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegen; hierfür soll gegebenenfalls eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO abgeschlossen werden.
Welche Zwecke verfolgt die Verarbeitung bei Lehrkräften und Schulen?
Die Verarbeitung dient insbesondere:
- der Einrichtung und Verwaltung von Lehrkraft-Accounts;
- der Organisation des Berufsorientierungseinsatzes, etwa für Klassen, Gruppen und Aktivitäten;
- der Einsicht in relevante Schüler:innen-Informationen zur Unterstützung der Orientierung;
- der Kommunikation mit Schüler:innen und gegebenenfalls Unternehmen, soweit vorgesehen bzw. freigegeben;
- dem Betrieb, der Sicherheit und der Weiterentwicklung der Plattform.
Welche Rechtsgrundlagen können für Schulen und Lehrkräfte relevant sein?
Je nach Konstellation nennt Junik Vertrag bzw. vorvertragliche Maßnahmen, schulrechtliche bzw. pädagogische Aufgaben – soweit einschlägig –, berechtigte Interessen sowie Einwilligungen für freiwillige Zusatzfunktionen. Die tatsächlich einschlägige Grundlage hängt von der konkreten Rolle der Schule und dem jeweiligen Verarbeitungsvorgang ab.
Wie lange werden Lehrkraft- und Schuldaten gespeichert?
Lehrkraft-Accounts und zugehörige Nutzungsdaten sollen grundsätzlich für die Dauer des Accounts bzw. Projekts gespeichert werden. Protokolldaten sollen typischerweise wenige Wochen bis Monate aufbewahrt werden; Backups werden nach festen technischen Zyklen überschrieben.
Allgemein
Wer ist für Junik datenschutzrechtlich verantwortlich?
Verantwortlicher für den Betrieb von Junik ist:
Name: Scoutra GmbHAdresse: Siggerwiesen 10, 5101 Bergheim, ÖsterreichE-Mail: kontakt@junik.ioTelefon: +43 699 11939666
Je nach Einsatzmodell kann eine Schule für bestimmte eigene Verarbeitungsvorgänge selbst verantwortlich sein oder gemeinsam mit Junik über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Dies kann etwa Registrierung, Einladung von Schüler:innen, Klassenzuordnung oder Nutzung im Unterricht betreffen. Die konkrete Rolle der Schule soll im jeweiligen Projekt bzw. bei der Registrierung erläutert werden.
Was ist Junik?
Junik ist eine Plattform zur Unterstützung der Berufsorientierung, des Matchings und der Kontaktanbahnung zwischen Schüler:innen, Schulen bzw. Lehrkräften und Unternehmen. Die App kann unter anderem Selbsteinschätzungen, interne Matching-Vorschläge, freiwillige Profilfreigaben und eine freiwillige Kontaktfunktion umfassen.
Welche Rechte gibt es im Datenschutz?
Betroffene Personen haben – im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere Rechte auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und auf Schutz vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen. Österreichische Datenschutzbehörde – Rechte betroffener Personen
Bei vermuteten Datenschutzverstößen kann eine Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde eingebracht werden. Österreichische Datenschutzbehörde – Beschwerde
An wen kann ich mich bei Fragen oder zur Ausübung meiner Rechte wenden?
Für Fragen zum Datenschutz, zur Ausübung von Betroffenenrechten oder zum Widerruf einer Einwilligung können Sie sich an den Plattformbetreiber wenden:
Scoutra GmbHSiggerwiesen 10, 5101 Bergheim, ÖsterreichE-Mail: kontakt@junik.ioTelefon: +43 699 11939666
Die österreichische Datenschutzbehörde stellt auch Formulare zur Verfügung, mit denen Betroffenenrechte gegenüber Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Österreichische Datenschutzbehörde – Formulare und Muster
Was soll ich tun, wenn ich glaube, dass meine Daten nicht richtig verarbeitet werden?
Wenden Sie sich zunächst an Junik über die oben genannten Kontaktdaten. Zusätzlich kann bei der Österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde erhoben werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Datenverarbeitung gegen die DSGVO oder das österreichische Datenschutzrecht verstößt. Österreichische Datenschutzbehörde – Verfahren und Beschwerderecht
Welche Rolle hat die Schule?
Eine Schule bekommt keine Daten, nur weil eine Schülerin oder ein Schüler Junik nutzt. Eine Verbindung entsteht erst, wenn jemand mit dem Code einer Lehrkraft einer Klasse beitritt und die Lehrkraft den Beitritt bestätigt.
Was die Lehrkraft dann immer sieht: Name und Wohnort, ob ein Profilbild da ist, wann jemand zuletzt aktiv war und wie vollständig das Profil ist. Dazu Zahlen, etwa wie viele Bewerbungen offen sind oder wie viele Nachrichten ungelesen, aber nicht, bei welchen Betrieben. Außerdem, ob jemand eine Lehre oder eine weiterführende Schule sucht, und was die Schülerin oder der Schüler im Statuscheck selbst über sich angibt.
Was die Lehrkraft nur sieht, wenn es freigegeben wird: bei welchen Betrieben sich jemand beworben hat und mit wem geschrieben wird, das Profil, wie Betriebe es sehen, und die Ergebnisse von Tests wie dem Interessentest. Jeder dieser drei Bereiche wird einzeln freigegeben. Am Anfang ist keiner freigegeben.
Was die Lehrkraft nie sieht: den Inhalt von Nachrichten und was sich jemand in der App nur angesehen hat.
Freigaben lassen sich jederzeit in der App zurücknehmen. Wer die Klasse verlässt, ist für die Lehrkraft nicht mehr sichtbar.
Bei Schülerinnen und Schülern unter 14 kann die Lehrkraft die Einwilligung der Eltern auf Papier einsammeln. Einwilligen können aber nur die Eltern, nie die Lehrkraft.
Im Wortlaut
Art-13-Datenschutzinformation für Lehrkräfte/Schulen
Stand: 22. September 2026 · Version 1
1. Verantwortlicher
Name: Scoutra GmbHAdresse: Siggerwiesen 10, 5101 Bergheim, ÖsterreichE-Mail: kontakt@junik.ioTelefon: +43 699 11939666
Je nach Einsatzmodell kann die Schule (Schulleitung/Schulträger) eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten haben (z. B. Versand von Einladungen, Zuordnung von Klassen, pädagogischer Einsatz). Hierzu informieren wir im Rahmen der Projektunterlagen und ggf. in einer Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO).
2. Kontakt
Datenschutz-Kontakt:Name: Scoutra GmbHAdresse: Siggerwiesen 10, 5101 Bergheim, ÖsterreichE-Mail: kontakt@junik.ioTelefon: +43 699 11939666
3. Welche Daten von Lehrkräften/Schulen werden verarbeitet?
- Stammdaten (Name, schulische E-Mail, Schule, Funktion)
- Kontodaten (Login, technische Kennungen, Rollen/Permissions)
- Kommunikationsdaten (z. B. Nachrichten über die Plattform)
- Nutzungsdaten (genutzte Funktionen, Zeitpunkte, Log-Daten)
- ggf. Inhalte, die Sie in der Plattform bereitstellen (z. B. Aufgaben, Kommentare)
Schüler:innen-Daten werden entsprechend der Schüler:innen-Information verarbeitet; Lehrkräfte erhalten nur die für den Unterricht und die Orientierung erforderlichen Informationen.
4. Zwecke
- Bereitstellung und Verwaltung von Lehrkraft-Accounts
- Organisation des Berufsorientierungs-Einsatzes (Klassen, Gruppen, Aktivitäten)
- Einsicht in relevante Schüler:innen-Informationen zur Unterstützung der Orientierung
- Kommunikation mit Schüler:innen und ggf. Unternehmen (sofern freigegeben)
- Betrieb, Sicherheit und Verbesserung der Plattform
5. Rechtsgrundlage
Je nach Konstellation:
- Vertrag/vorvertragliche Maßnahmen (z. B. eigener Account einer Lehrkraft)
- Erfüllung rechtlicher/pädagogischer Aufgaben der Schule (schulrechtliche Grundlage, sofern einschlägig)
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), insbesondere:
- sinnvolle, sichere Gestaltung von Berufsorientierung
- effiziente Unterstützung der Lehrkräfte
- Einwilligung für freiwillige Zusatzfunktionen (z. B. KI-Features, bestimmte Kommunikationsformen), soweit nicht notwendig.
6. Empfänger
- interne Administrator:innen/Projektleitung
- Unternehmen auf der Plattform (nur soweit durch Freigaben/Prozesse vorgesehen)
- technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter (Hosting, Firebase, LLM, Support)
- Behörden/Gerichte bei gesetzlicher Verpflichtung
7. Drittländer
Wie in den anderen Informationen: Einsatz von Cloud-Diensten kann zu Drittlandübermittlungen führen; Absicherung über Angemessenheitsbeschlüsse/Standardvertragsklauseln.
8. Speicherdauer
- Lehrkraft-Account und Nutzungsdaten: solange der Account besteht bzw. das Projekt läuft
- Logs: wenige Wochen bis Monate
- Backups: nach festen Fristen überschrieben
9. Rechte der Lehrkräfte (jeweils im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen)
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Widerspruch (bei Verarbeitung aufgrund berechtigten Interesses)
- Recht auf Widerruf einer Einwilligung (jederzeit, für die Zukunft)
- Beschwerderecht
Sie können sich jederzeit an uns wenden. Zusätzlich besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde iS Art 77 DSGVO einzureichen; in Österreich: Österreichische Datenschutzbehörde